Hendrik Schmidt:
Des Weiteren merken wir auch, dass die Ressourcen sowie die Lust auf die Aktion bei unseren Jugendverbänden begrenzt ist.
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Hauptausschuss, BDKJ Regensburg, BDKJ Münster, KjG, KLJB (dort beschlossen am: 21.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 21:43 |
Antragshistorie: | Version 1(25.03.2025) Version 1 |
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-
Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankert. Dabei gelten folgende
Grundlagen:
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankertangestrebt. Dabei gelten folgende Grundlagen:
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankertangestrebt. Dabei gelten folgende Grundlagen:
Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in
einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-
Aktion 2027.
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegtangestrebt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027. Dafür wird der Bundesvorstand beauftragt jeweils rechtzeitig, das heißt mindestens drei Jahre vor dem Aktionszeitraum, einen entsprechenden Antrag an die BDKJ-HAuptversammlung einzureichen. Dieser Antrag soll neben dem Aktionszeitraum auch einen Vorschlag zur Einsetzung etwaiger Gremien wie zum Beispiel einer Bundesvernetzungsgruppe beinhalten.
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft ingrundsätzlichin einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegtgeplant, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027. Der Bundesvorstand bringt mindestens drei Jahre vor der geplanten Durchführung einen entsprechenden Antrag in die Hauptversammlung ein, um den Termin bestätigen zu lassen.
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027.
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion wird zukünftig wiederkehrend im Abstand von vier bis sechs Jahren stattfinden.
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der
nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für
die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion
zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der
verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die
Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu
notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …).
Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet
werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben
zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die
Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundesvernetzungsgruppe ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen. Das Konzept soll final durch die BDKJ Hauptversammlung beschlossen werden.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen. Das Konzept soll nach jeder 72-Stunden Aktion evaluiert werden.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahrewiederkehrend durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur ersten 72-Stunden-Aktion 2027nach der Hauptversammlung 2025 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen. Das Konzept soll der BDKJ-Hauptversammlung vorgelegt werden.
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu
setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der
explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich intensiv um eine Finanzierung der Durchführung der 72-Stunden-Aktion auf Bundesebene zu bemühen. Die Durchführung der Aktion und die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer vorhandenen Drittmittelfinanzierung.
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Engagements des BDKJs und seiner Jugendverbände in ganz Deutschland etabliert. Die regelmäßige Durchführung im Vier-Jahreszyklus gewährleistet eine nachhaltige Verankerung in der Verbandsarbeit und gibt den Diözesan- und Landesverbänden sowie allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit. So können DVs und JVs langfristig Überschneidungen eigener Veranstaltungen und Aktionen mit der 72-Stunden-Aktion bestmöglich vermeiden.
Die frühzeitige Einsetzung einer Bundesvernetzungsgruppe sowie die Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand fördern eine transparente Planung der Aktion. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, organisatorische Änderungen an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen.
Durch die Unbefristetheit des Beschlusses und die klare Regelung zur Aufhebung wird Kontinuität geschaffen, ohne die demokratische Entscheidungsfreiheit einzuschränken.