Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | HV |
Beschlossen am: | 09.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion
Beschlusstext
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-
Bundesverbandes und seiner Jugendverbände angestrebt. Dabei gelten folgende
Grundlagen:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig grundsätzlich
in einem Vier-Jahres-Zyklus geplant, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-
Aktion 2027. Der Bundesvorstand bringt mindestens drei Jahre vor der geplanten
Durchführung einen entsprechenden Antrag in die Hauptversammlung ein, um den
Termin bestätigen zu lassen.
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der
nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für
die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion
zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der
verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Bundesvernetzungsgruppe ein Konzept zu entwickeln, wie die Aktion alle vier
Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu notwendig sind
(Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …). Hierfür soll der
Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet werden. Das Konzept
soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben zwischen zwei
nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die Konzeption der
nächsten Aktion genutzt werden sollen. Das Konzept soll nach jeder 72-Stunden
Aktion evaluiert werden. Das Konzept soll der BDKJ-Hauptversammlung vorgelegt
werden.
Begründung
Engagements des BDKJs und seiner Jugendverbände in ganz Deutschland etabliert. Die regelmäßige Durchführung im Vier-Jahreszyklus gewährleistet eine nachhaltige Verankerung in der Verbandsarbeit und gibt den Diözesan- und Landesverbänden sowie allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit. So können DVs und JVs langfristig Überschneidungen eigener Veranstaltungen und Aktionen mit der 72-Stunden-Aktion bestmöglich vermeiden.
Die frühzeitige Einsetzung einer Bundesvernetzungsgruppe sowie die Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand fördern eine transparente Planung der Aktion. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, organisatorische Änderungen an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen.
Durch die Unbefristetheit des Beschlusses und die klare Regelung zur Aufhebung wird Kontinuität geschaffen, ohne die demokratische Entscheidungsfreiheit einzuschränken.