Antrag: | Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion |
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Antragsteller*in: | Antragscafe 2.0 (dort beschlossen am: 09.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 15:59 |
Ä6 zu A10: Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankertangestrebt. Dabei gelten folgende Grundlagen:
Von Zeile 5 bis 7:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft ingrundsätzlichin einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegtgeplant, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027. Der Bundesvorstand bringt mindestens drei Jahre vor der geplanten Durchführung einen entsprechenden Antrag in die Hauptversammlung ein, um den Termin bestätigen zu lassen.
Von Zeile 22 bis 25 löschen:
- Unbefristeter Beschluss mit Aufhebungsmöglichkeit
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
Von Zeile 1 bis 3:
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankertangestrebt. Dabei gelten folgende Grundlagen:
Von Zeile 5 bis 7:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft ingrundsätzlichin einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegtgeplant, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-Aktion 2027. Der Bundesvorstand bringt mindestens drei Jahre vor der geplanten Durchführung einen entsprechenden Antrag in die Hauptversammlung ein, um den Termin bestätigen zu lassen.
Von Zeile 22 bis 25 löschen:
- Unbefristeter Beschluss mit Aufhebungsmöglichkeit
Dieser Beschluss ist nicht zeitlich begrenzt. Um den Beschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es eines weiteren Beschlusses der BDKJ-Hauptversammlung, der explizit die Aufhebung dieses Beschlusses feststellt.
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