https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/kinderrechte-ins-grundgesetz-aber-richtig
Der letzte (gescheiterte) Gesetzesentwurf 2021 dazu sahr nur eine "angemessene" (statt "vorrangige" Berücksichtigung) des Kindeswohls vor. Die in Deutschland geltende EU-Grundrechtecharta verpflichtet Staaten jedoch dazu, das Kindeswohl „vorrangig“ zu berücksichtigen, nicht nur „angemessen“.
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