Die DBK wird argumentieren, dass sie ja einer Umwidmung bereits bestehender Fördermittel für den Zweck der Aufarbeitung zugestimmt hat und sie dadurch auch einen Teil des Aufwands mitträgt. Der für uns zu tragende Aufwand reduziert sich dadurch ja aber nicht, denn die die umgewidmeten Fördermittel können dann ja nicht mehr für die Finanzierung anderen Aspekte unserer Arbeit genutzt werden, für die sie aktuell eingesetzt werden. Daher möchten wir von Mehraufwand sprechen, um diese Argumentation direkt vorzubeugen.
Antrag: | Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2025, 15:21 |
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