Wir sehen keinen Grund dafür, das das Nachrückverfahren (nach dem aktuellen Vorschlag) nur für den Hauptausschuss gelten soll, nicht jedoch für andere Ausschüsse. Auch diese Änderung stärkt die unterjährige Arbeitsfähigkeit unserer Gremien.
Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2025, 17:55 |
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Laura Geisen: