Die Sinnhaftigkeit dieser Ausnahme erschließt sich uns nicht. Wenn ein nicht gewünschtes Abstimmungsergebnis raus kommt, kann ich einfach immer wieder neu abstimmen lassen, ohne dass die Konferenz dies durch eine Gegenrede verhinden kann?
Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2025, 16:40 |
Kommentare
Daniel Rockel (privat):
Gleichzeit ist euer Einwand korrekt und man könnte so eine Konferenz erheblich blockieren.
Meine initiale Idee wäre es, im GO Antrag eine Begrenzung auf eine Neuauszählung pro Antrag festzulegen oder an der geänderten Stelle nur eine Auszählung pro Antrag ohne Gegenrede zu ermöglichen.
Das limitiert das Missbrauchspotential und erhält den Minderheitenschutz.