Das lit. soll an allen Stellen zu Buchst. oder alternativ Buchstabe geändert werden. Das ist laut den Richtlinien zur Zitierweise des Bundesverwaltungsgerichts auch eine gängige Abkürzung bzw. Zitierweise.
Da die neue GO so geschrieben werden soll, dass keine Vorkenntnisse notwendig sind, fänden wir es sinnvoll keine Abkürzungen zu verwenden, die wir erstmal googlen müssen.
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